Austauschüler - Vitem I

Austauschüler - Intercâmbio estudantil - Vitem I

AUSTAUSCHSCHÜLER - INTERCÂMBIO ESTUDANTIL - VITEM I
(Resolução Normativa - Nr. 42/2000)

Zur Beantragung des Visums müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

1) Unterlagen des ausländischen Schülers:

2) Original Reisepass (mindestens noch 180 Tage gültig bei Einreise);

3) 1 Web Form in englischer oder portugiesischer Sprache ausgefüllt;

4) 1 Passfoto;

5) Auszug aus dem Zentralstrafregister aus Bern (darf bei Antrag nicht älter
als 3 Monate sein).

6) Bescheinigung des brasilianischen Veranstalters des Austauschprogramms, dass
der Antragsteller in das Austauschprogramm aufgenommen worden ist;

7) Beleg über die Einschreibung bei der gewählten Bildungseinrichtung;

8) Bestätigung der den Schüleraustausch organisierenden Institution, dass
der/die Antragsteller/in an dem angebotenen Programm teilnimmt;

9) Bescheinigung der Immatrikulation und der Dauer des Aufenthaltes,
ausgestellt durch die brasilianische Schule und von einem brasilianischen
Notar beglaubigt;

10) Vollständige Adresse sowie weitere Angaben über die Gastfamilie;

11) Nachweis einer gültigen Krankenversicherung in Brasilien;

12) Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel, um Reise und
Aufenthaltskosten zu decken;

a) eine vom Notar beglaubigte Unterhaltsverpflichtung zu Gunsten des Studenten.

b) Bank bestatigung von der monatlich uberweisung na einen Konto in den betrag
im Gegenwert von U$D 500.00 wahrend der dauers der Kurses.

c) Banko Auszug von den letzten 3 Monaten.

13) Für Jugendliche unter 18 Jahren: eine "Reiseerlaubnis der Eltern" mit der
Unterschrift beider Eltern, die notariat beglaubigt und beim Staatskanzlei
des Kantons überbeglaubigt werden muss. Für die konsularische legalisierung
CHF 25,00.
Falls nur ein Elternteil über das alleinige Sorgerecht verfügt, muß zum
Nachweis eine beglaubigte Kopie des entsprechenden Dokuments der
zuständigen Behörde vorgelegt werden. Das Visum wird nur ausgestellt, wenn
aus dem Dokument klar hervorgeht, daß der Vater oder die Mutter das
Sorgerecht für das Kind oder den/die Jugendliche(n) besitzt.

14) Unterlagen zum Veranstalter des Austauschprogramms:

a) Gründungsurkunde;

b) Beleg über die ordnungsgemäße Eintragung der Austauschstelle bei der
verantwortlichen Aufsichtsbehörde;

c) Beleg über die ordnungsgemäße Eintragung in das Brasilianische
Körperschaftsregister.

Zahlungsweise:

Visumgebühren: CHF 75,00 + CHF 25,00 für die konsularische Legalisierung des Auszug aus dem Zentralstrafregister.
Bitte bezahlen Sie mit Bank Uberweisung an die Bank UBS, auf das Konto 0270 825892.04L oder mit Einzahlungschein .

Wer dieses Visum benötigt muss bei der Brasilianisches Konsulat persönlich vorbei kommen.
Das Visum soll zwischen 90 Tagen und zwei Wochen vor der Reise beantragt werden.
Die Bearbeitung des Visums nimmt mindestens 15 Arbeitstage in Anspruch.
Das Visum kann für eine Aufenthaltsdauer von bis zu einem Jahr ausgestellt werden.

Visumsektor

E-mail: visto@consuladobrasil.ch