Lebensbescheining

Amtsbezirk:

Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Basel, Basel-Landschaft, Bern, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, Thurgau, Ticino, Uri, Zürich und Liechtenstein.

Lebensbescheinigung

 
Sprechzeiten :     Mo-Fr 90:00 - 13:00 Uhr
Tel. Beratung :     Mo-Fr 14:00 - 14:30 Uhr
    044 206 90 27


Lebensbescheinigung

Zur Beantragung einer Lebensbescheinigung im Konluat müssen brasilianische Staatsbürger oder Ausländer Inhaber des RNE

    * das entsprechende Formular ( Download ) ausfüllen und folgende Dokumente vorlegen:
    * beglaubigte Kopie des Personalausweises und der ersten drei Seiten des gültigen Reisepasses (Inhaber eines Ausweispapiers der brasilianischen Meldebehörde für Ausländer carteira RNE - Registro Nacional de Estrangeiros legen eine Kopie desselben vor);
    *  ärztliches Attest;
    * Zahlungsnachweis ;

    * Wohnsitzbescheinigung;
    * Adressierter und frankierter Rückumschlag

    *Original der bestätigung der Enzahlung (das Konsulat akzeptiert keine Kopie)

Frist: 6 Arbeitstag.

Das Verfahren kann komplett per Post abgewickelt werden, die Bearbeitungsfrist beträgt 5 Werktage ab Erhalt der vollständigen Unterlagen. Unvollständige Anträge werden unerledigt zurückgereicht.


Bearbeitungsgebühr : Die Gebühr für eine Lebensbescheinigung beträgt Sfr 6.25.

Die Einzahlung kann nur per Banküberweisung oder mit unserem gedrückten Einzahlungsschein gemacht werden.

 

Wir bitten Sie keine Barzhlungen am Schalter der UBS zu tätigen. Für Jede Barzhlung am Schalter der UBS müssen wir Ihnen die anfallenden Gebühren von CHF 25,00 (Bearbeitungsgebühren der Bank) verrechnen.

 

 Bankverbindung:

UBS
Brasilianisches Generalkonsulat
IBAN konto : CH11 0027 0270 8258 9204L

Beglaubigungsektor

E-mail: -
legalizacao@consuladobrasil.ch